Beratungsförderung für Unternehmen

Übersteigen die jährlichen Energiekosten des Antragstellers 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung
80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.

Antragstellung

Förderfähig sind Energieberatungen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist.

Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags. Ein Vertragsabschluss ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage der Bewilligungsbehörde abhängig gemacht wird.

Energieberater

Es sind nur Energieberatungen förderfähig, die von Energieberatern/innen durchgeführt werden, die die Anforderungen nach der Richtlinie erfüllen und vom BAFA für das jeweilige Modul des Bundesförderprogramms zugelassen sind.
Wir betreuen die Unternehmen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Aufwendungen

Förderfähig sind nur Ausgaben, die sich unmittelbar auf die beantragte Beratungsleistung beziehen und die nachgewiesen werden. Hierzu gehört vor allem das Beratungshonorar, ggf. auch Reisekosten, die bei der Durchführung der Energie-beratung notwendigerweise angefallen sind. Der Eigenanteil des Unternehmens beträgt in der Regel 2.000 EUR.

Bericht

Der Bericht des Energieberaters muss transparent, schlüssig und nachvollziehbar sein.
Er enthält eine Zusammenfassung, allgemeine Informationen zum Hintergrund, die Dokumentation der Energieberatung und eine Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz