Sanierung Wohngebäude und
Nichtwohngebäude durch
Zuschüsse des Bundes
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Ziel der BEG ist es, die Beantragung von Fördermitteln übersichtlicher und einfacher zu machen.
Zuschüsse Sanierung und Neubau
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Energieeffizient Sanieren – Kredit
Finanzieren Sie Ihre Sanierung zum
KfW-Effizienzhaus mit dem KfW-Kredit mit
Tilgungszuschuss. Dieser reduziert Ihre Kreditschuld und die Laufzeit verkürzt sich.
Für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen.
Förderung für neue Häuser
Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses; Den Förderkredit „Energieeffizient Bauen (153)“ können Sie noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen. Ab dem 01.07.2021 können Sie einen Antrag auf die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG stellen.
Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen