Sanierung Wohngebäude und 
Nichtwohngebäude
 durch Zuschüsse des Bundes

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Ziel der BEG ist es, die Beantragung von Fördermitteln übersichtlicher und einfacher zu machen. 

Zuschüsse Sanierung und Neubau

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.




Energieeffizient Sanieren – Kredit

Finanzieren Sie Ihre Sanierung zum
KfW-Effizienz­haus mit dem KfW-Kredit mit Tilgungs­zuschuss. Dieser reduziert Ihre Kredit­schuld und die Laufzeit verkürzt sich.
Für die komplette Sanierung oder für einzelne energetische Maßnahmen.




Förderung für neue Häuser

Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses; Den Förderkredit „Energie­effizient Bauen (153)“ können Sie noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW bean­tragen. Ab dem 01.07.2021 können Sie einen Antrag auf die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der BEG stellen.



Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen