Modul 4:

  • Einführung eines zusätzlichen Fördermechanismus, der als Modul-4-Basisförderung bezeichnet wird. Über die Basisförderung können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Die Förderung erfolgt immer auf Basis der Investitionsgesamtkosten.
  • Premiumförderung:
    • Einführung eines Dekarbonisierungsbonus für besonders klimafreundliche Vorhaben
    • Ausweitung der Möglichkeiten zur Förderung der Investitionsgesamtkosten
    • Anpassung der Förderquoten
    • Einführung einer Obergrenze, bis zu der die Kosten für die Erstellung eines Einsparkonzepts förderfähig sind.
    • Einführung einer Mindestmenge an Treibhausgasen bzw. Endenergie, die eingespart werden muss.
    • Anhebung des CO2-Förderdeckels
    • Das THG-Einsparpotenzials eines Vorhabens, das über Modul 2 gefördert wird, kann nicht mehr für die Förderung eines Vorhabens verwendet werden, das über Modul 4 gefördert werden soll.
    • Einschränkungen bezüglich der Förderung von Anlagen/Komponenten, die zu den Kategorien von Modul 1 gehören.
    • Ausschluss von Biomasse-Feuerungsanlagen von der Förderung über Modul 4
    • Anpassung der Fristen für die Maßnahmenumsetzung (Umsetzungszeitraum)
    • Erhöhung der maximal möglichen Förderung auf 20 Millionen Euro.

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